Eine Untervermietung ist prinzipiell bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten möglich,
jedoch nicht ohne Zustimmung der Hausverwaltung.
Eine Untervermietung ohne Zustimmung führt zur fristlosen Kündigung.
Bitte klären Sie die nähere Vorgehensweise ggf. mit uns persönlich ab.
Die Untervermietung an Touristen ist nicht möglich. Sie wird auch von der Stadt München
als Ordnungswidrigkeit mit Strafen von bis zu 50.000,- Euro geahndet.
Wir behalten uns vor, die Zustimmung zur Untervermietung jederzeit zu widerrufen oder diese grundsätzlich zu verweigern.
Einige Tipps:
Wählen Sie den Untermieter mit grösst möglicher Sorgfalt aus:
Ein nicht zahlender Untermieter (Wir hatten schon Profi-Mietbetrüger!)
kann Sie in sehr große finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Sie können dann ggf. nach Ihrer Rückkehr nicht mehr in Ihre Wohnung!
Vermeiden Sie Internetportale, bei denen Sie den potentiellen Untermieter nicht kennenlernen.
Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorstellungsgespräch.
Am Besten nehmen Sie eine zuverlässige Person aus dem Bekanntenkreis.
Kopieren Sie sich den Ausweis und lassen sich ggf. aktuelle Gehaltsnachweise zeigen.
Bei Studenten bitten Sie um eine Elternbürgschaft.
Schließen Sie einen Untermietvertrag schriftlich ab:
Begrenzen Sie dabei das Mietverhältnis zeitlich.
(Geben Sie den Grund für die zeitliche Befristung an!)
Regeln Sie vor allem Schäden an Mietobjekt und Mobiliar.
Beziehen Sie neben Ihrem Mietvertrag auch die Hausordnung mit ein.
Dem Untermieter dürfen keine weiteren Rechte als im Hauptmietvertrag eingeräumt werden.
Fertigen Sie bei Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll an.
Denken Sie auch ggf. an einen höheren Heizkostenverbrauch des Untermieters.
Lassen Sie sich die 1. Miete und die Kaution vor Einzug geben.
Bitte beachten Sie:
Sie bleiben unser Hauptmieter und tragen die volle Verantwortung für die Mietsache und die Mietzahlungen.
Beschädigungen an der Wohnung gehen zu Ihren Lasten, egal wer diese zu verantworten hat.
Unterrichten Sie den Untermieter über die Gegebenheiten des Hauses,
lassen sie ihn ggf. die Hausordnung unterschreiben.
(Hinweis: Die Einnahmen aus Untervermietung sind Einkommensteuer- ggf. auch Umsatzsteuerpflichtig)
Als Untermieter beachten Sie bitte:
Sie erhalten kein eigenes Namensschild an Haus- und Wohnungstür.
(Bitte verwenden Sie für die Postzustellung: Name des Untermieters / c/o Ihr Name)
Sie erhalten keinen Fahrradaufkleber. Das Abstellen Ihres Fahrrades im Fahrradraum ist nicht gestattet.
Sie erhalten keine Wohnungsgeberbestätigung von uns.
Beachten Sie bitte die Aushänge im Haus.
Öffnen Sie Briefe der Hausverwaltung bzw. leiten sie diese umgehend an den Hauptmieter weiter.
Für die Zeit des Untermietverhältnisses benötigen wir folgende Unterlagen:
Namen, Passkopie, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse des Untermieters
Datumsgenaue Dauer des Untervermietverhältnisses
Telefonnummer und E-Mail-Adresse unter der wir Sie im Ausland erreichen können