Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung

Neben der Nettomiete sind von Ihnen als Mieter die Nebenkosten (Betriebskosten und Heizkosten) monatlich im Voraus zu bezahlen. Die Kosten, wie z.B. Müllabfuhr, Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom, Entwässerung, Kabelgebühren etc., sind pauschal in der Mietzahlung enthalten und werden nicht jährlich abgerechnet.

Eine genaue Auflistung der Betriebskosten können Sie der Betriebskostenverordnung entnehmen:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html


Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung erfolgt durch einen Wärmemessdienst (Firma Brunata). Diese führen die Ablesungen der Heizkostenverteiler durch (Elektronische Ablesung).


Die Anleitung zu Ihrem Heizkostenverteiler finden Sie unter Informationen/Broschüren und Anleitungen