Frage: Was ist bei meiner Kündigung zu beachten?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Ein möglicher Kündigungsvordruck ist unten zum downloaden)
und von allen im Mietvertrag genannten Mietparteien unterschrieben werden. Die gesetzlich Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und die Kündigung kann jeweils bis zum 3. Werktag des Monats eingereicht werden.
Frage: Ich habe gekündigt, wie geht es nun weiter?
Die Hausverwaltung bestätigt Ihnen die Kündigung zum regulären Auszugstermin.
Rechtzeitig vor Auszug setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, prüfen ob noch Renovierungsarbeiten zu erledigen sind
und terminieren einen Übergabetermin mit Ihnen.
Frage: Ich will früher ausziehen. Ist das möglich?
In der Regel schon, wenn ein Nachmieter gefunden werden kann. Vorgehensweise:
1. Der Wunsch des früheren Auszugs muss im Kündigungsschreiben erwähnt werden,
da unter Umständen die Wohnung, teils ohne Besichtigung, zum regulären Kündigungstermin weitervermietet wird.
2. Die Wohnung muss ohne Zeitverlust für Besichtigungen zur Verfügung stehen, dass Zeitnah eine Entscheidung
über die Weitervermietung gefällt werden kann.
Nach Neuvermietung wird der Mietvertrag in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst.
Ich habe einen Nachmieter für die Wohnung?
Die Entscheidung für einen Bewerber obliegt der Hausverwaltung.
Frage: Was wird am Tag der Rücknahme geschehen?
Es wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt in das u.a. Nachfolgendes eingetragen wird:
- Anzahl der Schlüssel (Bitte halten Sie Ihre Wohnungsschlüssel bereit)
- Bankverbindung (Bitte nennen Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung zur Rückerstattung der Kaution)
- Stromzählerstand (Bitte melden Sie sich bei Ihrem Anbieter ab)
- Bestandsaufnahme aller Zimmer/Gangbereich und Bad. Vergleich mit dem Einzugsprotokoll.
- Der Heizkostenverteiler erfasst die Abrechnungsdaten digital und muss nicht abgelesen werden.
Frage: Was ist sonst noch zu beachten?
Bitte melden Sie den Strom bei Ihrem Anbieter ab. Der aktuelle Stand steht auf dem Rücknahmeprotokoll.
Geben Sie allen wichtigen Stellen Ihre neue Adresse und Telefonnummer bekannt:
Abos aller Art / Arbeitgeber / Ärzten / Banken
Behörden / Familie und Freunden / Finanzamt / GEZ
Krankenkasse / Vereinen / Versicherungen / Versorgungsbetrieben (SWM etc.) etc.
Melden Sie Ihren Wohnsitz und Ihr Kfz um.
Melden Sie Ihren Internetanschluss/Telefon um.
Eventuell erteilen Sie der Post einen Nachsendeauftrag.
Frage: Werden Möbel abgelöst?
Sollte Ihr Nachmieter etwaiges Inventar ablösen, so bitten wir, dies schriftlich mit diesem
zu vereinbaren und uns eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass von unserer Seite kein Inventar abgelöst wird.